Ist der Sonderurlaub für Umzug gesetzlich geregelt?

Sonderurlaub für UmzugEs kann sich als äußert schwierig erweisen, einen Umzug nur am Feierabend bzw. am Wochenende durchzuführen. Völlig unabhängig davon, ob Sie selbst, mit Familie und Freunden oder mit einer Umzugsfirma umziehen – in den meisten Fällen erfordert die Lage, dass Sie am Umzugsort persönlich da sind. Daher wäre es doch wirklich praktisch, unterhalb der Woche umzuziehen und für den Umzugstag frei zu bekommen.

Welche Möglichkeiten gibt es?

Ob ein freier Umzugstag gesetzlich gewährt wird, hängt es vor allem vom Grund des Umzuges ab. Die meisten Arbeitnehmer denken, gesetzlicher Urlaub beim Umzug ist in jedem Fall gesichert – dies stimmt aber nur bedingt. Entscheidend ist hier vor allem, ob der Umzug betrieblich bedingt ist oder nicht. Werden Sie von Ihrem Arbeitgeber in eine andere Stadt oder in ein anderes Land versetzt und muss der Umzug während der Arbeitszeiten stattfinden.

Handelt es sich um einen Standortwechsel im Inland, kann ein Tag Umzugsurlaub gesetzlich gewährt werden. Sollte es sich aber um eine Versetzung in eine Nachbarstadt handeln, gibt es meistens keinen Anspruch, weil der Umzug nicht erforderlich ist. Mehrere gesetzliche Umzugstage sind dann möglich, wenn Sie ins Ausland umziehen müssen. Die rechtliche Grundlage für den gesetzlichen Sonderurlaub bei Umzug ist der § 616 BGB. Die Vorschrift besagt, dass der Arbeitnehmer weiterhin Anspruch auf Vergütung hat, wenn eine Arbeitsverhinderung nicht vom Arbeitnehmer verschuldet wurde und nur eine verhältnismäßig unerhebliche Zeit dauert. Dies bedeutet also nicht, dass Sie für den Sonderurlaug wegen Umzug eine gesetzliche Regelung finden, in der es steht, auf wie viele Tage Sie genau Anspruch haben – diese gibt es nicht. Meistens reicht es, sich mit dem Arbeitgeber abzustimmen.

Umzug ohne gesetzlichen Urlaub? Es ist noch nicht alles verloren!

Wenn kein gesetzlicher Sonderurlaub für Umzug gegeben ist, bedeutet es noch nicht, dass Sie Ihre kostbaren regulären Umzugstage zu diesem Zweck „verbrauchen“ müssen. Im Zweifelfall schauen Sie in Ihrem Arbeitsvertrag nach – einige Firmen gewähren einen Tag Sonderurlaub beim Umzug, auch wenn er nicht betrieblich bedingt ist. Sollte dies nicht explizit im Arbeitsvertrag stehen, gibt es noch eine Chance, dass besondere Betriebsvereinbarungen getroffen wurden bzw. Tarifverträge von den Gewerkschaften ausverhandelt wurden, die den Anspruch jedes Arbeitnehmers auf einen nicht gesetzlichen Sonderurlaub beim Umzug klarstellen.

Sollte dies auch nicht wirklich klar sein, hilft meistens der einfachste Weg – mit dem Arbeitgeber bzw. dem Vorgesetzten zu reden. Wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber in einem guten Kontakt sind, können Sie mit Verständnis seinerseits rechnen – je weniger Stress Sie beim Umzug haben, desto präsenter sind Sie bei der Arbeit und desto produktiver sind Sie. Aus diesem Gesichtspunkt kann es im Sinne des Arbeitgebers sein, dass Sie einen Umzugstag frei bekommen, ohne dass Sie einen regulären Urlaub beantragen. Sie müssen es aber selbst abschätzen, wie hoch die Chancen stehen und wie die Grundlage zu einem solchen Gespräch aussieht.

Kein Anspruch? Kein Grund, wütend zu sein!

Sollten alle Möglichkeiten ausgeschöpft worden sein, gibt es immer noch Möglichkeiten, freie Umzugstage zu beantragen. Im schlimmsten Fall beantragen Sie einen „normalen“ Urlaub oder Sie bauen Ihre Überstunden ab, falls Sie welche bereits gesammelt haben. Sollte das auch nicht möglich sein, müssen Sie eine unbezahlte Freistellung beantragen – meistens wird das für den Geldbeutel nicht besonders schmerzhaft.

  • Adresse
  • Josef-Führer-Str. 38
    80997 München

Enter your keyword